Sicherung von Unterricht

Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags. Durch Erkrankungen, Fortbildung, Klassenfahrten, Exkursionen, Projekte und Prüfungen usw. fallen Vertretungen an. Diese müssen organisiert werden. Das wird möglich durch ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade von Lehrkräften. Um den Ausfall von Unterricht so gering wie möglich zu halten, müssen eindeutige Regelungen für den Vertretungsunterricht getroffen werden.

Ziel ist es, die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen. So sollen vor allem Berechenbarkeit und Verlässlichkeit für Kollegium, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler geschaffen. Das heißt konkret:

  • Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht. Hausaufgabenbetreuung ist in der Regel kein Vertretungsunterricht.
  • Es wird versucht, möglichst alle Stunden zu vertreten. Der tägliche Unterricht der Schüler und Schülerinnen (vor allem in der Sekundarstufe I) beträgt mindestens 5 Stunden. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird Unterricht von 8 bis 13:15 Uhr garantiert. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 liegt mittwochs in der 1. Stunde Religion - nach einem Drehtürsystem können die Schülerinnen und Schüler bis zu zweimal im Monat anstelle des Unterrichts einen Schulgottesdienst besuchen.
  • Konferenzen, Dienstbesprechungen, Elternsprechtage, der Tag der offenen Tür, der Kollegiumsausflug und andere dienstliche Veranstaltungen finden grundsätzlich außerhalb der Kernunterrichtszeit (8 bis 13:15 Uhr) statt.
  • Außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Klassen- und Kursfahrten, Projekttage und Praktika verschiedener Klassen finden - wenn eben möglich – zur gleichen Zeit statt. Für die Oberstufenfahrten und die Klassenfahrten in der Jahrgangsstufe 5 wird jedes Jahr (in Absprache mit den Kooperationsschulen) eine Woche vor den Osterferien und für das Praktikum in der Einführungspphase und die Wintersportfahrt der Jahrgangsstufe 8 zwei bzw. eine Woche im Februar festgelegt. Auch der "Wandertag" findet für alle Klassen und Jahrgangsstufen am selben Tag statt. Außerhalb dieser Zeiten wird durch langfristige Planung und rechtzeitige Terminabsprache die gleichzeitige Abwesenheit einer größeren Zahl von Kolleginnen und Kollegen vermieden.
  • In der Sekundarstufe II ist vor allem selbstständiges Arbeiten der Kurse in den Kursräumen die Regel. Das Selbstlernzentrum kann genutzt werden. Wenn nicht ausdrücklich andere Lernorte von der fehlenden Lehrerin/dem fehlenden Lehrer (vorhersehbare Abwesenheit) angegeben wurden, besteht Präsenzpflicht, deren Einhaltung durch Anwesenheitsliste und gelegentliche Kontrollen überprüft wird.