Krankmeldung & Beurlaubungen

Sekundarstufe I (Klassen 5-9)

Sollte Ihr Kind erkranken, dann teilen Sie dies der Schule bitte möglichst am selben Tag - spätestens aber am zweiten Tag - mit. Kontaktieren Sie uns bitte über das Formular der Schulhomepage oder rufen Sie in besonderen Fällen (z.B. pandemiebedingt) ab 7.30 Uhr im Sekretariat der Schule an (Telefon: 02841-90 80 430). Wenn Ihr Kind dann wieder die Schule besuchen kann, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit; diese erhält der Klassenlehrer.

Bei längerer Krankheit und bei Erkrankungen unmittelbar vor oder nach den Ferien (auch vor und nach "Brückentagen") ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Sekundarstufe II (Einführungs- und Qualifikatonsphase)

Grundsätzlich gilt bei Krankmeldungen in der Sekundarstufe II das Gleiche wie in den Sekundarstufe I: Bitte nutzen Sie vorrangig das Formular der Schulhomepage.

In der Sekundarstufe II wird die Entschuldigung durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten - volljährige Schülerinnen und Schüler können sich selbst entschuldigen - im Entschuldigungsheft festgehalten. Das Heft wird zunächst dem Tutor (in der Einführungsphase der jeweilige Religionslehrer, in der Qualifikationsphase der Leistungskurs-Lehrer im Kursblock B) und dann den Fachlehrern zum Abzeichnen vorgelegt.

Falls die Jahrgangsstufenleitung aufgrund hoher Fehlzeiten begründete Zweifel an den dargelegten Entschuldigungen für das Fehlen hat, müssen die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ein ärztliches Attest vorlegen.

Das Fehlen an Tagen, an denen Klausuren geschrieben werden, wird bitte wie folgt entschuldigt: Krankmeldung bis 7.50 Uhr im Sekretariat, nutzen Sie hierzu das Formular der Schulhomepage oder rufen Sie in besonderen Fällen ab 7.30 Uhr im Sekretariat der Schule an (Telefon: 02841-90 80 430). Füllen Sie das Antragsformular für Nachschriften vollständig aus und reichen Sie es zeitnah im Sekretariat ein.

Beurlaubungen

Bei besonderen Anlässen können wir Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlauben. Dazu ist ein schriftlicher Antrag an den Klassenlehrer bzw. die Jahrgangsstufenleitung erforderlich, der in der Regel vierzehn Tage vorher gestellt werden muss.

Unmittelbar vor oder nach den Ferien darf auch die Schulleitung keine Beurlaubungen erteilen. Eine Ausnahme ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, zum Beispiel Sportveranstaltungen von internationalem Rang, internationale Jugendbegegnungen, Schüleraustausch usw. möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass entsprechende Anträge frühzeitig - zirka sechs Wochen vorher - zu stellen und mit entsprechenden Dokumenten und Nachweisen zu versehen sind.

Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase können für einen Schulbesuch im Ausland für die Dauer bis zu einem Jahr beurlaubt werden. Bei entsprechenden Leistungen kann der Schulbesuch mit dem ersten Jahr der Qualifikationsphase fortgesetzt werden. Auch diese Anträge sind mindestens sechs Wochen vorher zu stellen.