Schulmitwirkung

Eltern haben auf Grundlage des NRW-Schulgesetzes das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können am Adolfinum in folgenden Gremien ehrenamtlich mitwirken:

Klassenpflegschaft

Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können. Besteht wie in der Sekundarstufe II kein Klassenverband, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft.

Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule - zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird. Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.

Fachkonferenzen

Die Fachkonferenz berät über alle das jeweilige Fach oder die Fachrichtung betreffen- den Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie ist verantwortlich für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. Sie entscheidet in ihrem Fach insbesondere über Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit. Die Fachkonferenzen werden von einem aus dem Kreis der Fachkollegen gewählten Vorsitzenden und seinem/r Stellvertreter/in geführt.

Klassenkonferenzen

Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse, zum Beispiel über Formen des fächerübergreifenden oder projektbezogenen Unterrichts. Sie berät über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler und entscheidet über Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse sowie über die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Hier wird beraten, welche Bemerkungen zu besonderen Leistungen und zu einem besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich in die Zeugnisse aufgenommen werden. Stehen Überlegungen zu Ordnungsmaßnahmen auf der Tagungsordnung, werden Eltern- und Schülervertreter nur dann beteiligt, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.

Weiterführende Informationen zum Thema Schulmitwirkung bietet das NRW-Schulministerium auf seiner Homepage.